Private Abwasserleitungen, die neu errichtet werden, müssen ab sofort durch Sachkundige auf Dichtheit geprüft werden. Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss eine Dichtheitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Wird eine schon bestehende Grundstücksentwässerungsanlage verändert, erfolgt diese Dichtheitsprüfung sofort nach Fertigstellung der Änderung.
Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser ist § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG) NRW.
Unser Fachpersonal besitzt das erforderliche Bau-, Betriebs- und materialtechnische Fachwissen aus dem Abwasserbereich und hat die Sachkunde zur Untersuchung und Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen durch geeignete Schulungsmaßnahmen erworben.
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